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10.11.2020
Hallo Ski und Kanufreunde!
Im abgelaufenen Jahr 2020 ist es etwas still um unser Vereinsleben geworden!
Durch das verdammte Coronavirus ist das gesellschaftliche, und auch gesellige Leben
in den Hintergrund geraten!
Keine guten Voraussetzungen für unseren Sport und einem harmonischen Zusammensein
an unserem tollen Bootshaus. Auch an unserem Verein, den Ski und Kanufreunden ist diese
anstrengende Zeit nicht vorbei gegangen.
Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, sind für die Jahre 2019 und 2020 noch keine
Mitgliedsbeiträge eingezogen worden. Zu allem Unglück ist unsere liebe Vereinskassiererin
Ruth schwerer und länger erkrankt als wir das befürchtet haben. Hier versuche ich aber
unserer Ruth unter die Arme zu greifen und einen Teil der Beiträge noch in diesem Jahr
einzuziehen.
Bitte alle einmal für Ruth die Daumen drücken!!!
Weiterhin haben wir seit einiger Zeit leider keinen ordentlich gewählten 1. Vorsitzenden
mehr. Daniel hatte sich während einer Vorstandssitzung dazu entschlossen zurück zu treten
und das Amt des Vorsitzenden nicht mehr auszuüben. Dadurch sind wir in der Situation, das
der geschäftsführende Vorstand im Augenblick nur durch Stefan und Mathias vertreten wird.
Satzungstechnisch ist dies kein Problem.
In einer, unter allen Vorsichtsmaßnahmen anberaumten Vorstandssitzung wurde Mathias
dann kommissarisch bis zur nächsten ordentlichen Wahl zum 1. Vorsitzenden berufen. Leider
kann noch niemand sagen wann diese Wahl stattfinden kann. Ich denke, das wichtigste im
Zusammenhang mit unserer augenblicklichen Vereinstätigkeit ist erst einmal gesagt.
Ich versuche euch weiterhin auf dem Laufenden zu halten.
Mit der Hoffnung auf ein baldiges Ende der Coronapandemie wünsche ich ALLEN viel
Gesundheit!
Bis bald, euer Vorstand!
© Ski und Kanufreunde Geseke e.V.
28.03.2021
Aktuelle Hinweise vom Kanu-Verband NRW e.V.
Quelle: kanu-nrw.de/content/index.php/corona-virus
Sportstätten unter freiem Himmel vs. öffentlicher Raum
Aktualisierung vom 23.03.2021 zu:
Neue Regelungen ab dem 08.03.2021
Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass der LSB in der vergangenen Woche seine ursprüngliche
Aussage zum Sportbetrieb unter freiem Himmel korrigiert hat. Darin weist der LSB nochmals explizit
darauf hin, dass…
…„die beschriebenen möglichen Sportangebote auch im „öffentlichen Raum“ unter freiem Himmel
umgesetzt werden können. Diese Formulierung entspricht jedoch aktuell nicht der gültigen
Verordnung! Somit bleibt der Sportbetrieb zunächst beschränkt auf die Sportanlagen unter freiem
Himmel. Wir bitten um Berücksichtigung und Nachsicht für dieses Missverständnis.“ (LSB Mail vom
15.03.2021)
Wir haben uns im Anschluss dazu mit weiteren Verbänden ausgetauscht und dann zu dieser
Angelegenheit mit dem LSB gesprochen, der sich dieses Problems für z.B. wassersporttreibende
Vereine nun bewusst ist und versucht eine Änderung der Auslegung herbeizuführen. Ebenfalls haben
wir Kontakt mit dem Gesundheitsministerium (MAGS) aufgenommen, um den Sachverhalt
aufzuklären. Das Gesundheitsministerium hat dazu gestern geantwortet, aber auf die konkrete
Fragestellung leider keinen direkten Bezug genommen und verweist wiederum an die jeweils
zuständigen Ordnungsämter.
Nach der jetzigen Formulierung wäre demnach eine Ausübung des Kanusports (ebenso wie auch des
Ruder- bzw. Segelsports) außerhalb von Sportanlagen nur im Rahmen der individuellen
Sportausübung erlaubt! Da die meisten Gewässer, auf denen in NRW gepaddelt wird- entweder
Bundes- oder Landesgewässer - hat dies besondere Auswirkungen, da es sich um einen öffentlichen
Raum handelt. Betroffen ist dabei insbesondere das Gruppentraining (z.B. von Schülergruppen).
Dieses wäre demnach aktuell nur erlaubt, wenn es auf einer Sportanlage (z.B. Kanustrecke,
Vereinsgelände etc.) stattfindet. Dies führt leider zu dem unverständlichen Beispiel, dass eine Fußball-
Jugendmannschaft mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre auf einem Sportplatz in einem „Kontaktsport“
trainieren dürfte, ein Kanutrainer einige Meter weiter aber eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er
eine Schülergruppe gleicher Größe auf einem Kanal/ Fluss „kontaktlos“ trainieren würde.
Weitere Fragen zum Sportbetrieb müssen daher an kommunale Institutionen gestellt werden!
Die weiterhin steigenden Inzidenzzahlen in NRW veranlassen die Kommunen derzeit weitere lokale
Allgemeinverfügungen zu erlassen. So setzen die Kommunen bereits jetzt Regelungen ganz
unterschiedlich um. Es gibt beispielsweise Kommunen in denen derzeit nur Sport auf Sportanlagen
unter freiem Himmel nur mit 5 Kindern erlaubt ist, in einer anderen Stadt dürfen auf Sportanlagen
unter freiem Himmel bis zu 20 Kinder trainieren, jedoch müssen alle Kinder 5m Abstand zueinander
halten. Die Auslegung der kommunalen Verfügung sind bereits jetzt so unüberschaubar, dass wir als
Verband diesen Überblick, insbesondere vor dem Hintergrund der Infektionsdynamik, nicht mehr
abbilden können.
Aus diesem Grund bitten wir Euch mit den kommunalen Ansprechpartner Stadt- und Kreissportbünde,
sowie Ordnungsämtern regelmäßig auszutauschen, um die aktuell gültigen Regelungen abzufragen.
Da vorrausichtlich ab dem 29.03. die nächste Verordnung gilt und Ministerpräsident Laschet die
Einhaltung der "Notbremse" angekündigt hat, dürften weitere Einschränkungen unmittelbar
bevorstehen.
Wir halten Euch dazu gerne auf dem Laufenden.
Euer Kanu-Verband NRW